LBM: Instandsetzung der Schillerstraßenbrücke
Der LBM informiert:
Am Montag, 29. Juni, beginnt die Instandsetzung der Schillerstraßenbrücke im Zuge der Landesstraße 138 (L 138) in Konz.
Die Arbeiten dienen dem Erhalt des Bauwerks und werden unter Vollsperrung der Brücke durchgeführt.
Die L 138 stellt eine wichtige Verkehrsverbindung im Stadtgebiet von Konz dar und bindet die Stadt sowohl an die Bundesstraße 407 in Richtung Saarburg als auch an die Bundesstraße 419 an. Die Schillerstraßenbrücke übernimmt hierbei eine bedeutende Funktion innerhalb des örtlichen Verkehrsnetzes. Sie überführt die Gleisanlagen der Deutschen Bahn sowie die Bahnhofsstraße.
Die Instandsetzungsmaßnahme umfasst das gesamte Brückenbauwerk über die komplette Länge und Breite sowie die Anschlussstellen. Zur Verkürzung der Bauzeit und zur Reduzierung der Verkehrsbeeinträchtigungen wird die Erneuerung der Bauwerksabdichtung in Schnellbauweise mittels HANV-System (hohlraumreiches Asphalttraggerüst mit nachträglicher Verfüllung) ausgeführt.
Die für die Fahrbahninstandsetzung erforderliche Vollsperrung wird auf die ersten drei Wochen der Sommerferien in Rheinland-Pfalz beschränkt. In diesem Zeitraum werden die Brückenabdichtung sowie die Fahrbahndecke erneuert. Die Arbeiten sind vom 29. Juni bis einschließlich 17. Juli 2026 (KW 27 bis 29) vorgesehen.
Für Fußgängerinnen und Fußgänger bleibt die Schillerstraßenbrücke während der Vollsperrung grundsätzlich nutzbar. In einzelnen Bauabschnitten kann es jedoch erforderlich werden, die Gehwege auf dem Bauwerk vorübergehend für die Durchführung der Arbeiten in Anspruch zu nehmen. Während dieser kurzzeitigen Einschränkungen stehen mit der Brienon-Brücke am Bahnhof sowie der Fußgängerunterführung zwischen der Konstantinstraße und der Bahnhofsstraße alternative Querungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Im Anschluss folgen weitere Arbeiten am Bauwerk. In der Kalenderwoche 31 werden die Betonstützen sowie Betoninstandsetzungsarbeiten unterhalb der Brücke ausgeführt. Hierdurch kann es in der Bahnhofsstraße zu geringfügigen und kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Die Schillerstraßenbrücke selbst wird zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits wieder uneingeschränkt für den Verkehr freigegeben sein.
Darüber hinaus werden begleitende verkehrsrechtliche Maßnahmen im innerstädtischen Bereich umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem die Einrichtung von Haltverboten sowie die Anpassung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Merzlicher Straße in Fahrtrichtung Brunostraße. Für diesen Zeitraum wird die Merzlicher Straße als abknickende Vorfahrtsstraße geführt. Bisher waren die Trierer Straße und die Brunostraße vorfahrtsberechtigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz.
Auftragnehmer ist die Firma Köhler Sonderbau GmbH & CO. KG aus Trier.
Die vorgesehene Verkehrsführung sowie weitere Informationen zur Baumaßnahme können dem Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz entnommen werden. Dort steht auch eine grafische Darstellung der Verkehrsführung und der Umleitungsstrecken zur Verfügung.
Der LBM Trier und die ausführende Baufirma sind bestrebt, die Auswirkungen der Baumaßnahme auf Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten. Für die während der Bauzeit entstehenden Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.

