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Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Entscheidung über Lärmschutzwände

Konzer Stadtrat: Entscheidung über Lärmschutzwände

Der Rat der Stadt Konz entscheidet in seiner Sitzung am Dienstag, 28. April 2026, über die mögliche Errichtung von Lärmschutzwänden entlang von Bahngleisen. 

Der Bund würde diese Maßnahme im Rahmen eines  des Lärmsanierungsprogramms finanzieren. Die Deutsche Bahn hat durch Vorplanungen ermittelt, an welchen Gleisstrecken im Stadtgebiet die Lärmschutzwände umgesetzt werden können. 

Nach mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen und Befassungen im städtischen Bauausschuss sowie in den Ortsbeiräten, soll nun durch den Stadtrat über den Bau der Wände im einzelnen entschieden werden. 

Eine Übersicht aller möglichen Lärmschutzwände in der Stadt Konz finden Sie HIER. Die Wände sind in der Karte als grüne Striche markiert. Durch Klick auf die entsprechende Lärmschutzwand wird der Name (z.B. LSW 13), die Höhe sowie die Gesamtlänge angezeigt.

Sollte sich der Stadtrat gegen eine Lärmschutzwand (LSW) entscheiden, besteht für Wohngebäude, die als Immissionsort mit Grenzwertüberschreitung eingestuft werden, die Möglichkeit zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen mit einer Förderung von 75 %. Auch bei Umsetzung der Lärmschutzwände gibt es Wohngebäude, an denen weiterhin die Grenzwerte überschritten würden und somit passive Maßnahmen förderfähig wären. 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie HIER.