Herzlich Willkommen
im Digitalen Fundbüro der Verbandsgemeinde Konz!
Sollten Sie einen verlorenen Gegenstand in der Verbandsgemeinde Konz finden, diesen an sich nehmen und nicht an den Eigentümer zurückgeben können, müssen Sie dies dem Fundbüro melden bzw. ihn dort abgeben. Wer selbst etwas verloren hat, kann im Fundbüro den Verlust anzeigen und gegebenenfalls das Fundstück abholen.
Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können auf dieser Seite die bisher abgegebenen Fundsachen einsehen sowie eine Fund- oder auch eine Verlustanzeige Online aufgeben.
Sie haben etwas gefunden?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss grundsätzlich unverzüglich die empfangsberechtigte Person informieren. Ist diese nicht bekannt oder kann sie nicht erreicht werden, muss der Fund der zuständigen Behörde angezeigt werden. Bei Fundsachen mit einem Wert von höchstens 10 Euro besteht keine Anzeigepflicht.
Mit unserer Online-Fundanzeige können Sie die Fundsache sowie Fundort und Fundzeit bequem erfassen und an das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz übermitteln.
Bitte geben Sie die Fundsache nach der Online-Anzeige innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz ab. Für die Abgabe können Sie vorab online einen Termin vereinbaren.
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Möglicherweise wurde Ihr verlorener Gegenstand bereits bei uns abgegeben. Über die Online-Fundsuche können Sie die beim Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz registrierten Fundsachen durchsuchen und die Ergebnisse gezielt eingrenzen.
Mit der Online-Verlustanzeige können Sie einen verlorenen Gegenstand in unserem Verlustregister erfassen lassen. Eine Verlustanzeige ist für Gegenstände möglich, die innerhalb der vergangenen drei Jahre verloren wurden.
Die Erfassung führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Gegenstand gefunden oder Ihnen zugeordnet wird. Prüfen Sie deshalb bitte zusätzlich regelmäßig die Online-Fundsuche.


