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„Erweiterung Möbel Martin“ Bebauungsplan 1. Änderung

Bebauungsplan „Erweiterung Möbel Martin“ 

Bebauungsplan der Stadt Konz, Teilgebiet „Erweiterung Möbel Martin“ 1. Änderung – Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB

Die Stadt Konz beabsichtigt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Möbel Martin“. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Ladeparks für Elektrofahrzeuge auf Teilflächen der bestehenden Stellplatzanlage des Möbelhauses Möbel Martin. Vorgesehen sind Schnellladesäulen, technische Nebenanlagen, Sanitäranlagen, Aufenthalts- und Spielflächen sowie ein gastronomisches Angebot.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Stadtrat der Stadt Konz am 29.09.2026 beschlossen. In gleicher Sitzung wurden die Planunterlagen gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 (2) S. 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, die artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Vorprüfung), das Entwässerungskonzept und das Bodengutachten finden Sie in der Zeit

vom 19. Oktober 2026 bis einschließlich 17. November 2026

hier zum Download:

Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligung@konz.de gesendet werden. 

Zusätzlich werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, im Foyer des Rathauses, Am Markt 11, Konz zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) im Verfahren nach § 4 (2) BauGB beteiligt.

Lageplan:

Lageplan Erweiterung Möbel Martin