Planung einer öffentlichen Veranstaltung
Prüfung nach POG §26 - Anzeigebogen
In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden(§ 26 Abs. 1 POG). Auch bei Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchern kann es erforderlich sein, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die Erstellung eines Sicherheitskonzepts oder die Stellung eines Ordnungsdienstes.
Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung.
Sollten Sie bereits ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung gefertigt haben, so übersenden Sie dieses bitte mit diesem Anzeigebogen. Dies gilt auch für andere bereits vorliegende Schriftstücke und Pläne, wie z.B.
- Lage- und Aufbaupläne
- Programmhefte und Flyer
- Werbematerialien
- Programmabläufe (nach Möglichkeit mit Angaben zu auftretenden Künstlern)
- bereits bestehende Konzepte (Brandschutz, Verkehr, Ordnungsdienst, Räumung, Sicherheits konzept, etc.)
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