Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Online-Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Urkunde
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

  • Verfahrensablauf

    Ob ein Verfahrensablauf vorliegt, erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.

  • Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern einer der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
      • Sie sind ein Kind oder Enkelkind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
    • Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
      • bei schriftlicher Beantragung in Kopie
      • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch identifizieren
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
      • ein Schreiben des Nachlassgerichts
      • ein gerichtliches Urteil
      • einen vollstreckbaren Titel
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
    • Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
    • Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag zusätzliche Exemplare aus.
    • Erforderliche Unterlagen:
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
      • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
      • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Es fallen Gebühren an.
    • Zuständigkeit: Standesamt