Änderung des Bebauungsplanes "Beneförstchen"
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet „Beneförstchen“ gem. § 13 BauGB, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Bebauungsplan „Beneförstchen“ erlangte im Jahr 2013 Rechtskraft. Mit ihm wurde Baurecht für ca. 30 Grundstücke geschaffen, ein großer Teil der Grundstücke ist schon bebaut. Die Ortsgemeinde Wawern hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27.05.2025 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Zielsetzung ist, die textlichen Festsetzungen für einen Teilbereich der Grundstücke zu ändern, so dass die Einschränkungen für Aufschüttungen gelockert werden. Betroffen sind nur die Grundstücke 7/22, 7/23, 7/24, 7/25, 7/27 und 7/28. Ansonsten bleibt der Bebauungsplan unverändert. Negative städtebauliche Auswirkungen werden von der Gemeinde nicht gesehen. Es bestehen keine erheblichen Umweltauswirkungen (UVP, FFH-Gebiete, europäische Schutzgebiete oder nach BImschG). Daher ist die Umweltprüfung verzichtbar. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wird parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Beneförstchen“ wird in der Zeit vom
30. Juni 2025 bis zum 30. Juli 2025
während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 ausgelegt. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern.
Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181, Ansprechpartner Herr Queins oder VertreterIn ist möglich, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu wurden die entsprechenden Unterlagen und diese Bekanntmachung auch hier eingebunden:
Anregungen zum Bebauungsplanentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.