Bauen & Wohnen

Verbandsgemeinde Konz

Bauaufsicht

Bauaufsicht

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

Bauantrag online einreichen

Bauanträge können bequem digital über das Bauportal Rheinland-Pfalz gestellt und zusammen mit den erforderlichen Bauunterlagen online eingereicht werden. Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Antrag.

Über das Portal „Digitale Baugenehmigung Rheinland-Pfalz“ können Bauanträge online eingereicht werden.
Das System unterstützt verschiedene Verfahren, darunter:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO (u. a. für Wohngebäude, Nebengebäude, Mobilställe)
  • Vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach § 61 LBauO
  • Verlängerung einer bereits erteilten Baugenehmigung
  • Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Bauvoranfrage – wenn vor Antragstellung Klarheit über Zulässigkeit gewünscht ist
  • Verlängerung eines Bauvorbescheids
  • Teilbaugenehmigung – um Bauabschnitte bereits vor vollständiger Genehmigung beginnen zu können
  • Verlängerung einer Teilbaugenehmigung

Wichtige Hinweise zum Dateiformat: Bauunterlagen richtig als PDF/A einreichen!

Die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) schreibt für digitale Bauanträge folgende Dateiformate und Vorgaben verbindlich vor:

  • Jeder Antrag, jede Anzeige und jede Bauunterlage muss als separate Datei eingereicht werden.
  • Die Dateien müssen im archivfähigen Format PDF/A vorliegen.
  • Eingebettete Dateianhänge innerhalb einer PDF-Datei sind nicht erlaubt.

Eine Anleitung zur Erstellung von PDF/A-Dateien stellt das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung.


Leistungen der Bauaufsicht

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