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Bauen & Wohnen

Konz-Kommlingen - Offenlage Altort Kommlingen

 Konz-Kommlingen, Teilgebiet „Altort“

Einfacher Bebauungsplan der Stadt Konz, Stadtteil Kommlingen, Teilgebiet „Altort“ – öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB

Der Stadtteil Kommlingen zeichnet sich durch seine gewachsene Ortsstruktur, seine ortsbildprägenden Gebäude sowie seinen unverwechselbaren dörflichen Charakter aus. Um diese Qualitäten langfristig zu sichern und gleichzeitig eine behutsame und zukunftsfähige Entwicklung des Ortskernes zu ermöglichen, stellt die Stadt Konz für den Altortbereich den einfachen Bebauungsplan „Altort“ auf. Ziel der Planung ist es, den historischen Ortskern in seiner baulichen Eigenart zu bewahren, die Wohnqualität zu sichern und Neubau- sowie Umnutzungsvorhaben verträglich in das bestehende Ortsbild zu integrieren.

Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans wurde in der Sitzung des Stadtrats am 15.11.2022 beschlossen. Der Beschluss wurde am 13.12.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.04.2025 bis 07.05.2025. Die Abwägung der im Verfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen Anregungen wurde in der Stadtratssitzung am 07.10.2025 vorgenommen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 3 (2) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 (2) S. 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung werden in der Zeit

vom 07. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026

hier zum Download angeboten:

Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Stellungnahmen können per E-Mail an beteilgung@konz.de gesendet werden. 

Zusätzlich werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, im Foyer des Rathauses, Am Markt 11, Konz zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr. Inhaltliche Fragen können unter 06501-83-3100 beim Bauamt gestellt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) im Verfahren nach § 4 (2) BauGB beteiligt.