Bauen & Wohnen

Aktive Stadt

Lebendiges Zentrum

"Lebendiges Zentrum" (ehemals "Aktive Stadt")

Die Stadt Konz ist im Jahre 2010 in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadtzentren“ aufgenommen worden. Das Programm „Aktive Stadtzentren“ ist auf die Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit von Innenstädten und insbesondere auf die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche ausgerichtet, die als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben erhalten werden sollen. Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen.

Was ist geplant?

Für die Stadt Konz ist ein Bündel an Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Aktives Stadtzentrum Konz-West“ vorgesehen, die über einen Zeitraum von ungefähr 12 Jahren durchgeführt werden sollen. Mit den Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro ISU – Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung -, Bitburg, beauftragt. Am 27.05.2011 fand eine erste Auftaktveranstaltung zur Information der Öffentlichkeit auf dem Marktplatz Konz statt.

Die Vorbereitenden Untersuchungen mit Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans sind zwischenzeitlich abgeschlossen und haben zum Ergebnis, dass die Zielsetzung der Gesamtmaßnahme – Gebietsverbesserung/-umgestaltung durch Behebung der bestehenden städtebaulichen Missstände – nur mittels städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen erreicht werden kann.

Der Stadtrat Konz hat in seiner Sitzung am 12.03.2013 die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept nebst Rahmenplanung beschlossen. Gleichzeitig hat der Stadtrat Konz für das Gebiet „Aktives Stadtzentrum Konz-West“ eine Sanierungssatzung beschlossen und das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Absatz 1 Baugesetzbuch festgelegt mit Abgrenzung desselben. Die Sanierung wird in Form des vereinfachten Sanierungsverfahrens durchgeführt.

Die Textfassung der Vorbereitenden Untersuchung mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept mit städtebaulicher Rahmenplanung sowie die Sanierungssatzung nebst Abgrenzung können unter nebenstehendem Link eingesehen werden.