Aktuelle Verfahren

Bauen & Wohnen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Könen, Könener Straße 70A

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Konz

Stadtteil Könen, Teilgebiet „Könener Straße 70 A“ 

gem. § 12 BauGB – Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB

Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2023 die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Könener Straße 70 A“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13b BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Kreuzung Könener Straße/Valentinstraße zwischen dem Grundstück Könener Straße 70 und der Saar. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Baurechtschaffung für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Zufahrtsbereich, Doppelgarage sowie Gartenflächen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB.

Die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom

17.05.2023 bis 19.06.2023

in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel zur Offenlage werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Könener Straße 70 A“ liegt in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, 1. OG, Zimmer 81/Flur zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartnerin Frau Reichert 06501-83-180 oder im Vertretungsfall Herr Queins 06501-83-181, möglich. 

Parallel dazu werden alle Unterlagen auch auf dieser Seite per Download eingestellt:

Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.